Vom Mittelweg der Bekenntnisse auf die Überholspur der Reformation

Das Luthertum in Steinhagen und der Grafschaft Ravensberg vor annähernd 500 Jahren

Im Jahr 2017 feierte die Evangelische Kirche in Deutschland das 500-jährige Jubiläum der Reformation. Historischer Hintergrund ist dabei der Thesenanschlag von Martin Luther (1483-1546) am 31. Oktober 1517. Dabei ist umstritten, ob Luther seine 95 Thesen gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen überhaupt eigenhändig an die Holztüren der Wittenberger Schlosskirche genagelt hat. Historisch belegbar ist, dass Luther, der damals Theologieprofessor in Wittenberg war, seine Thesen am 31. Oktober 1517 zusammen mit einem Brief an Albrecht von Brandenburg sandte. Dieser war Erzbischof von Magdeburg, Administrator des Bistums Halberstadt und seit 1514 zusätzlich Erzbischof von Mainz. 1518 wurde der mächtige Erzbischof sogar Kardinal. In seinem Auftrag war der Ablassprediger Johann Tetzel in den Bistümern Halberstadt und Magdeburg tätig. Erzbischof Albrecht reagierte nicht auf die Thesen, so dass Luther sie Bekannten und Kollegen an der Universität Wittenberg weitergab, von wo aus sie noch im Jahr 1517 als Abschriften in die nächstgelegenen Großstädte Nürnberg und Leipzig gelangten und – nunmehr in gedruckter Form in einer Auflage von rund 600 Exemplaren – rasch für eine breite öffentliche Debatte im gesamten Heiligen Römischen Reich deutscher Nation sorgten. Luther hatte sich bereits vor dem 31. Oktober 1517, dem späteren „Reformationstag“, in Predigten gegen den Ablasshandel ausgesprochen, aber auch eine neue Theologie entworfen. Einer ihrer Grundgedanken lautet in etwa: „Gute Werke machen keinen frommen Menschen, aber ein frommer Mensch tut gute Werke!“

luther2017

Der Reformationstag 2017 war aus Anlass des Beginns der Reformation vor 500 Jahren einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist der 31. Oktober ansonsten vor allem in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gesetzlicher Feiertag. Die Reformation war indes kein Ereignis, sondern ein Geschehen, ein langwieriger Prozess, an dessen Beginn keinesfalls die Spaltung der christlichen Kirche beabsichtigt war. Es gab im 15. und 16. Jahrhundert zahlreiche kirchliche Reformbewegungen, unter anderem aus den Reihen der Humanisten, wie Erasmus von Rotterdam (um 1466-1536). Auch fand die Reformation nicht im gesamten Reich gleichermaßen und zur selben Zeit Eingang. Die weltlichen und geistlichen Herrscher der damaligen Zeit unterstützten die Reformation aus innerer Überzeugung oder aus machtpolitischen Bestrebungen auf unterschiedliche Art und Weise, waren ihre Befürworter oder Gegner – oder wechselten ihre Position. Das 16. und 17. Jahrhundert entwickelte sich zu einer konfliktreichen Zeit, in der die sich ausprägenden Konfessionen (katholisch / evangelisch) Anlass boten für Spaltungen, Auseinandersetzungen und verlustreiche Kriege – kulminierend im Dreißigjährigen Krieg zwischen 1618 und 1648. Das war lange nach Luther, und neben den Lutheranern hatte sich mit der Bibelauslegung des französischen Reformators Johannes Calvin (1509-1564) von Genf aus eine zweite evangelische Religionspartei – die Reformierten – gebildet. Und sind auch weder Luther noch Calvin jemals persönlich in Westfalen gewesen (und sich auch nicht persönlich begegnet), so hat sich auch in den verschiedenen westfälischen Territorien die Spaltung des mittelalterlichen Christentums vollzogen. Die Reformation hielt je nach Landesherr oder Stadtregierung mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und Langzeitwirkung Einzug („cuius regio, eius religio“ – „wessen Land, dessen Glaube“). Aus diesem Grunde ist Reformation nicht als Ereignis eines Datums, sondern als ein vielfach langer Prozess zu verstehen. Die Priester und Pfarrer vor Ort sind in ihrer konfessionellen Haltung im 16. Jahrhundert nicht immer genau zu verorten. Es sind viele Mischformen von katholischen und evangelischen Frömmigkeits-, Glaubens- und Lebensformen zu identifizieren. Der Zölibat beispielsweise war vielfach nicht existent, wenn Priester mit ihrer Magd zusammenlebten und gemeinsame Kinder hatten. Aber erst eine öffentliche Eheschließung und Familiengründung machte daraus ein reformatorisches Ereignis im lutherischen Sinne. Auch praktizierte man vielerorts noch die herkömmliche Heiligenverehrung, z.B. mit Kerzen- und Geldopfern, während zugleich schon evangelisch gepredigt wurde. Die Einführung (und Annahme) von lutherischen Kirchenordnungen erst sollte für mehr Klarheit in der religiösen Praxis sorgen.

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Dorfkirche in Steinhagen (Postkarte, undatiert). – Die Anfänge dieses Kirchbaus reichen bis in das Mittelalter zurück.

Steinhagen gehörte zur Grafschaft Ravensberg, die im 16. Jahrhundert wiederum Teil der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg war. Zwischen 1521 und 1609 regierten drei Herzöge aus dem Haus der Grafen von der Mark nacheinander in diesem Territorium: Johann III. bis 1539, dessen einziger Sohn Wilhelm V. bis 1592 und wiederum dessen Sohn Johann Wilhelm bis 1609, der jedoch aufgrund einer Geisteskrankheit regierungsunfähig war. Nach dem konfessionell aufgeladenen Jülich-Klevischen Erbfolgestreit (1609-1614) fielen das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg an den zunächst lutherischen, aber an Weihnachten 1613 zum Calvinismus konvertierten Markgrafen von Brandenburg und Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, Johann Sigismund aus dem Haus Hohenzollern, das später auch die preußischen Könige und deutschen Kaiser bis zu Wilhelm II. (1888-1918) stellte.

Die beiden regierungsfähigen Herzöge Johann und Wilhelm waren keine Verfechter der Reformation. Sie vertraten hingegen, gemeinsam mit ihren Regierungsräten, eine „humanistische Reform“. Dieser von Erasmus beeinflusste vermittelnde Weg („Via media“) sollte durch Bibelfrömmigkeit und verbesserte Seelsorge zur Erneuerung der katholischen Kirche führen. Herzog Wilhelm V., aufgrund seines umfangreichen Herrschaftsgebietes „Wilhelm der Reiche“ genannt, gelobte dem Kaiser noch 1543, katholisch zu bleiben und den Protestantismus zu bekämpfen. Doch tatsächlich tolerierte er einige reformatorische Praktiken, wie die Kommunion unter beiderlei Gestalt. Dabei reichte der Priester den Gläubigen beim Abendmahl sowohl Brot als auch Wein. Der Herzog erhoffte damit, die Protestanten wieder integrieren zu können. Bereits eine herzogliche Kirchenordnung aus den Jahren 1532/33 unternahm den Versuch, kirchliche Missstände zu benennen und zu beheben. Auch sollten die Gläubigen besser unterrichtet werden, was ein Anliegen des Humanismus war. Man sollte ihnen die Zehn Gebote ebenso erklären wie die richtige Form des Betens, z.B. beim Vaterunser. Die lutherische Reformation wurde hingegen abgelehnt.

Eine herzogliche Visitationskommission, bestehend aus zwei adligen Ravensberger Beamten, nahm ab September 1533 eine Art Kontrollbesuch in den Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen der Grafschaft Ravensberg (und somit auch in Steinhagen) vor, um die Durchführung der Kirchenordnung zu überprüfen und um Missstände aufzudecken. Dafür wurden Pfarrer und „erbare kirspelslude“ mündlich über die herrschenden Zustände befragt. Demnach war ein gleichnamiger Sohn des verstorbenen Ravensberger Drosten, also des Amtmannes, Theodor von Lüning formal seit 1520 Pastor der Gemeinde Steinhagen – und blieb dies viele Jahre lang, bis zu seinem Tod 1583. Aber er war nicht selbst vor Ort („residiert nit selfs“), sondern ließ sich im Laufe der Zeit durch mehrere Vikare bzw. „Vizekuraten“ vertreten, die ihn dafür zudem noch entlohnen mussten: „Der vicarius gift jarlichs dem pastoir 17 gulden“. Diese Pfarrpacht war vergleichsweise hoch. Das Abendmahl empfingen in der Gemeinde Steinhagen rund 200 „Communicanten“, was etwas über die Einwohnerzahl jener Jahre verrät, als das Dorf Steinhagen etwa 40 Wohnstätten umfasste. Ebenso selten wie wertvoll war damals Bücherbesitz des Ortsgeistlichen – 50 Bücher wären ein großer Bücherschatz gewesen. Der Pastor in Steinhagen besaß aber nur einige wenige „alde boecher“ praktisch-theologischen Zuschnitts. Er hatte jedoch eine Partnerin gehabt, teilte mit dieser unterdessen aber nicht mehr das Bett: „Der pastoir, als die kirspelsluide sagen, hat ein magd bi sich, da er in furziden bi gelegen hat, aver jetzt verlaßen“. Wäre dies nicht der Fall gewesen, dann hätte man den Pastor amtlicherseits aufgefordert, das Verhältnis zu beenden und die Magd wegzuschicken. Gleichwohl war der Bruch des Zölibats nicht gleichzusetzen mit einer Hinwendung zur Reformation. Bei Theodor von Lüning ist unklar, inwieweit er reformatorisch gesinnt war. Geheiratet hat er später jedenfalls; seine Ehefrau war Frede von Landsberg.

Ab Mitte des 16. Jahrhunderts kam man jedoch an der lutherischen Reformation kaum vorbei. Denn der theologische Nachwuchs rekrutierte sich zunehmend aus protestantischen Universitäten. Reformkatholische Prediger waren hingegen „wenig zu bekommen“, wie der Herzog 1562 schrieb. In den Kirchengemeinden etablierten sich aus diesem Grunde lutherische Prediger. Auch die Obrigkeit öffnete sich allmählich dem Luthertum und akzeptierte (auch rechtlich) jene Untertanen, die sich zur „Augsburger Konfession“ hielten. So wird auch die Reformation in Steinhagen langsam „eingesickert“ sein, dies möglicherweise mit dem Wechsel der verschiedenen Vizekuraten, die den „pastor verus“ (von Lüning) als Ortsgeistliche („pastor residens“) vertraten. Namentlich bekannt sind nur einige von ihnen. Albert Wenschendorf amtierte in dieser Funktion von etwa 1543 bis 1546. Nach 1546 wirkte für zwei Jahre Jodocos Wicht (genannt Hanebom) als Vizekurator in Steinhagen. Man vermutet, dass die Gläubigen durch ihn erstmalig mit reformatorischem Gedankengut in Berührung kamen. Der in Herford geborene Wicht hatte an der Universität Köln studiert. Dort, in der weltoffenen Großstadt, hatten sich humanistische und reformatorische Strömungen und deren gelehrte Vertreter Gehör verschaffen können. Wicht war Ende April 1546 an der Kölner Universität immatrikuliert worden – keine zwei Wochen, nachdem der dem Protestantismus zugewandte Kölner Erzbischof Hermann von Wied auf Druck des katholischen Kaisers Karl V. vom Papst exkommuniziert worden war und die Kölner Reformation zunehmend scheiterte. Nach seiner kurzen Zeit in Steinhagen übernahm Jodocus Wicht eine Pfarrstelle in der Bielefelder Altstadt, wo er im reformatorischen Sinn tätig geworden sein soll. Spätere Dokumente führen Wichts Nachfolger Jodocus Vehmeyer (1548-1583) als ersten Pfarrer nach der Reformation in Steinhagen an. Zumindest zwischen 1573 und 1576 wurde er in seinem Amt, vermutlich aus Altersgründen, durch Andreas Reichenberg als „Adjunkt“ unterstützt. Dieser hatte zuvor bereits als Pfarrer im Braunschweigischen amtiert, wo die Reformation längst zur Durchsetzung gelangt war. Vehmeyer verstarb am 22. Juli 1583 und damit im selben Jahr wie der eigentliche Inhaber der Pfarre, Theodor von Lüning. Bereits im August 1583 berief man den Bielefelder Bürgersohn Ludolf Koch in das Pfarramt, das er aber erst 1592, wohl nach dem Abschluss seines Studiums in Helmstedt, antrat. Zwischenzeitlich verwalteten „Pfarrverweser“ die Pfarrstelle ersatzweise, zunächst, von 1583 bis 1585, Henrich Binch, der dann Pfarrer in Herford wurde. Der anschließend bis 1592 als Pfarrstellenverwalter in Steinhagen wirkende Johannes Tetzler soll nachweislich der erste Geistliche in Steinhagen gewesen sein, der schon als Student im Gedankengut der Reformation aufwuchs, da er 1566 an der Universität Wittenberg, also an der Wirkungsstätte der Reformatoren Martin Luther und Philipp Melanchthon, immatrikuliert worden war. Als die Reformatoren der ersten Generation längst verstorben waren, da lebte die lutherische Reformation in der Grafschaft Ravensberg und in Steinhagen – nach einem längeren Zwischenstopp auf der „Via media“ – erst auf. Das Datum der Veröffentlichung der 95 Thesen Martin Luthers vor 500 Jahren stellt insofern zwar den Abschluss der „Reformationsdekade“ der Evangelischen Kirche in Deutschland dar. Es bildet zugleich aber den Auftakt für die Erinnerung an das Zeitalter der Reformation in unserer Region.

(Jens Murken)

 

 

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