»Die neue Diöcesan-Eintheilung wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.«
Im Anschluss an den Wiener Kongress und die Schaffung u.a. der preußischen Provinz Westfalen richtete man im Jahr 1818 als kirchliche Mittelebene die Kirchenkreise (»Diöcesen«) ein. Im Jahr 2018 können die westfälischen Kirchenkreise (derzeit bestehen 28 evangelische Kirchenkreise mit insgesamt 494 evangelischen Kirchengemeinden) demnach auf eine 200-jährige Geschichte zurückblicken. Nur drei Kirchenkreise (Iserlohn, Siegen und Wittgenstein) existieren dabei weitgehend in ihrer ursprünglichen Form; die meisten westfälischen Kirchenkreise entstanden hingegen durch Gebietsteilungen im weiteren Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts.
In der Vergangenheit sprach man nicht vom »Kirchenkreis«, sondern zunächst von »Diöcese«, wenn es um die äußere Gestalt der Gemeindeverbindung ging, und man sprach von »Kreissynode«, wenn es um die Treffen der Pfarrer aus diesen Gemeinden ging. Gebräuchlich war später der Begriff »Kreisgemeinde«, dem in der revidierten Kirchenordnung von 1923 der »Kirchenkreis« an die Seite gestellt wurde. Erst die Kirchenordnung von 1953 verwendet ausnahmslos den Begriff »Kirchenkreis«.
Im Rundbrief des Evangelischen Pfarrvereins in Westfalen »PV-Info«, Nr. 1 / März 2018, Seite 8-16, werden Etappen der Kirchenkreisgeschichte nachgezeichnet und die junge kirchengeschichtliche Disziplin der »Kirchenkreisgeschichtsforschung« vorgestellt:
Jens Murken:
»Die neue Diöcesan-Eintheilung wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.«
Zur Gründung und Geschichte der evangelischen Kirchenkreise in Westfalen 1818–2018
Link: Ausgaben von PV-Info des Pfarrverein Westfalen
Der Aufsatz geht auf einen Vortrag beim Jahresempfang der Iserlohner Superintendentin im Februar 2018 zurück (vgl. IKZ-Bericht, 16.2.2018).
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